Die folgenden absoluten Kontraindikationen sind zu beachten:
- Immunsuppressive Therapie nach einer Transplantation
- Immunsuppressive Therapie nach Allogen-Zelltransplantation oder Knochenmark- oder Stammzellentransplantation Bei anderen Erkrankungen, die häufig eine
Immunsuppression erfordern, z. B. Autoimmunerkrankungen oder dermatologische Erkrankungen, besteht keine Kontraindikation gegen die BEMER Therapie.
- Aktive medizinischen Implantate die zu einer Stimulation führen (z.B. Herzschrittmacher, Defibrillatoren, Gehirnstimulatoren, Muskelstimulatoren) stellen eine
relative Kontraindikation dar. Die adjuvante Anwendung der BEMER Therapie ist mit dem behandelnden Arzt abzusprechen.
- Bei der Risikobeurteilung muss Ihr Facharzt anhand der individuell eingestellten Grenzwerte des Implantats und unter Berücksichtigung des Abstands zwischen der Spule
des Applikators und den Elektroden des Implantates abschätzen, ob die BEMER-Therapie bei einer maximalen Flussdichte von 150 μT (mittlere Flussdichte bei Ganzkörperbehandlung 21 μT) mögliche
Störungen verursachen kann oder nicht. Wenn nach Einschätzung des Facharztes eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann und somit die Betriebssicherheit nicht mit Sicherheit gewährleistet
ist, darf keine Behandlung mit dem BEMER-Therapiesystem erfolgen.
Alle aktiven medizinischen Implantate die zur Abgabe von Medikamenten gedacht sind (Medikamentenpumpen) stellen eine absolute Kontraindikation dar und schliessen eine
Anwendung der BEMER Therapie aus.
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